AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle mit unseren Kunden abgeschlossenen Kauf-, Werklieferungs- oder Werkverträge gelten ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde Privatperson, Kaufmann, Handelsgesellschaft oder Juristische Person ist, die nachstehenden Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen vor Vertragsabschluß bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn uns der Vertragspartner seine eigenen, von unseren Bedingungen abweichenden allgemeinen Lieferbedingungen mitgeteilt hat oder diese auf  Schriftstücken des Kunden, insbesondere auf Bestellscheinen usw. abgedruckt sind. Gegenbestätigung des Kunden mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht bei Vertragsabschluß oder später widersprechen. Für ergänzende oder weitere Abschlüsse mit demselben Kunden gelten im kaufmännischen Verkehr die Liefer- und Zahlungsbedingungen auch dann, wenn auf sie nicht noch einmal ausdrücklich Bezug genommen worden ist.


2. Auftragserteilung

An uns gerichtete Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme schriftlich bestätigt worden  ist. Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten oder Preislisten sind für die Ausführung nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen, Strukturabweichungen in der Holzmaserung sowie Abweichungen in den Farbtönen, soweit sie in der Natur der Materialien liegen, sind bei Produkten unserer Büromöbelabteilung vorbehalten. Naturfurniere unterscheiden sich stets durch Maserung und Farbe, dafür sind bei Neu- und Nachbestellungen Übereinstimmungen mit anderen Möbel kaum zu erreichen.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend. Eine Transportversicherung ist darin nicht enthalten. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto (ohne Abzug von Skonto) zahlbar. Eine andere Zahlungsform bedarf der Schriftform auf unseren Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen. Bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe gesetzlicher Regelungen.   Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung angenommen. Die Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Zahlungen sind grundsätzlich in € zu leisten. Bei Rücklastschriften/Rückbuchungen werden mind. 8,00 € + gesetzliche MWSt. berechnet. Gerät der Kunde mit der Erfüllung in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel oder Schecks zu Protest, erfolgt bei ihm Pfändung oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten und für weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen in bar zu verlangen. Des Weiteren sind wir berechtigt, alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Kunden ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Wird bei Zahlungsverzug des Bestellers, Käufers etc. ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Besteller, Käufer etc. die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten, mit Ausnahme des Erfolgshonorars, zu tragen. Muss der sich im Verzug befindliche mehr als einmal gemahnt werden, so wird für jede weitere Mahnung eine Mahnpauschale von 6,00 € + gesetzliche MWSt. erhoben.


4. Lieferzeiten

Der Kunde kann Teillieferung in zumutbaren Umfang nicht zurückweisen. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstiger von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne das der Kunde Schadenersatzansprüche oder Nachlieferungen geltend machen kann. Bei Abrufbestellungen ist der Käufer spätestens 14 Tage nach bestätigtem Termin zur Abnahme verpflichtet. Der Abruf muss mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen. Ist infolge betrieblicher Umstände eine geschlossene Lieferung nicht möglich, behalten wir uns Teillieferungen vor. Die Teillieferung gilt in jedem  Falle als selbständiges Geschäft. Es erfolgt hierüber gesonderte Rechnung. Der Käufer hat nicht das Recht, diese Rechnung erst nach Auslieferung des Gesamtauftrages zu bezahlen.


5. Versand

Die Lieferung erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung frei oder unfrei an die Adresse des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware auf das Transportfahrzeug auf den Käufer über, auch wenn der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hat. Jede durch uns nicht zu vertretende Lagerung kann dem Kunden berechnet werden.


6. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus für sämtliche bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere auch bis zur Bezahlung eines sich aus einem Kontokorrentverhältnis ergebenden Saldos. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Gegenständen verbinden, die nicht in unserem Eigentum stehen. In diesem Fall erwerben wir gemäß § 947 BGB Miteigentum. Der Kunde ist ferner berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die gelieferte Vorbehaltsware ohne nach Be- oder Verarbeitung an einen  oder mehrere Abnehmer zu veräußern, jedoch nicht einem unter dem Verkaufspreis liegenden Preis. Wird dabei der Verkaufspreis den Abnehmern gegenüber gestundet, so hat der Kunde sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehende Kaufpreisforderung in Höhe des ursprünglichen  Verkaufspreises an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. 
Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werkvertrages oder eines Werklieferungsvertrages verwandt, so tritt der Kunde die Forderung aus diesen Verträgen bereits jetzt im gleichen Umfang an uns ab, wie diesbezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Der Kunde verpflichtet sich, uns hierfür sämtliche Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Solange wir die Abtretung Drittschuldnern nicht angezeigt haben, ist der Kunde zur Einziehung der Forderung bis auf weiteres ermächtigt. Er ist nicht berechtigt, über die Forderung in andere Weise zu verfügen. Wir haben das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderung zu widerrufen, wenn der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, um die Forderung selbst einzuziehen. Bei Bezahlung der Ware durch Drittschuldner tritt an die Stelle der Ware der Erlös. Dieser ist für uns bereitzuhalten und an uns abzuführen. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu verpfänden. Wird die Ware oder der gesondert aufbewahrte Erlös oder die Forderung aus dem Weiterverkauf gepfändet oder in anderer Weise gepfändet, so ist uns schriftliche Mitteilung zu machen, und zwar unter Anschluss des Pfandprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses.
Gerät der Kunde in Insolvenz oder wird das Vergleichverfahren über sein Vermögen eröffnet, so haben wir gegen den Insolvenzverwalter bzw. Vergleichsverwalter die gleichen Rechte wie gegen den Kunden selbst. In allen Fällen ist der Käufer berechtigt, ein Freigabeverlangen geltend zu machen, wenn der Wert der Sicherungen nicht nur vorübergehend 20% ihres realistischen Erlöses übersteigt, wobei das Auswahlrecht hinsichtlich der Sicherung dem Verkäufer verbleibt.


7. Gewährleistungen

Beanstandungen durch offenkundige Warenmängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich innerhalb 8 Tagen nach Warenerhalt durch Brief schriftlich mitgeteilt werden. Gewährleistung kann nur bei sachgemäßer Behandlung unserer Ware unter normalen Bedingungen erbracht werden. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von fremder Seite behandelt oder verändert worden ist oder wenn unsere Betriebsanleitungen nicht befolgt werden. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung berechtigt den Kunden nicht zur Beanstandung. Bei berechtigter Beanstandung steht uns das Recht zu den Mängel nach unserer Wahl nach angemessener Frist durch Nachbesserung oder Neulieferung der fehlerhaften Teile zu beheben. Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Frachtauslagen, Arbeitslöhnen und Preisdifferenzen bei Deckungskäufen sind in jedem Falle ausgeschlossen. Reklamation bzw. Mängelrügen geben ferner dem Kunden nicht das Recht, mit der Zahlung zurückzuhalten bzw. den Kaufpreis zu mindern. 
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge normaler Abnutzung oder Verschleißerscheinungen, welches insbesondere für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Toner, Tintenpatronen und andere Verschleißmaterialien zutrifft sowie infolge unsachgemäßem Gebrauch, Fremdeinwirkung oder höherer Gewalt. Software, Komponenten oder andere Waren, welche in beim Käufer bereits existierende Hardware durch diesen oder Dritte aufgespielt, eingebaut oder anderweitig integriert werden und dadurch zu Kompatibilitätsproblemen oder Fehlfunktionen führen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für geöffnete Software und der damit verbundenen Anerkennung der Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers erfolgt keine Nacherfüllung oder Rücktritt.
Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel erlöschen bei Nichtbefolgen von Betriebs- und Wartungsanweisungen, Vornahme von Änderungen, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, welche nicht den Originalspezifikationen der Hersteller entsprechen, bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter, bei Manipulationen der Seriennummer sowie unsachgemäßer Benutzung, Lagerung oder Handhabung, es sei denn, der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- oder Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus. 
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Einsendung der zu reparierenden Geräte auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese beim Reparaturvorgang verloren gehen können. SCHRÖDER SYSTEME GmbH übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung sowie Neuinstallation von Software und der Geräte selbst bzgl. der zu reparierenden Geräte werden durch uns nicht übernommen. SCHRÖDER SYSTEME GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei Durchführung der Nacherfüllung. oder Nachbesserungen.


8. Transportschäden

Für die Transportschäden wird von uns nicht gehaftet. Diese sind bei Empfang der Ware schriftlich festzuhalten und uns sofort zu melden. Die Vollständigkeit ist anhand der Lieferscheine zu prüfen. Fehlende Teile sind beim Ablieferer zu reklamieren und müssen von diesem schriftlich bestätigt werden. Bei Bahn- oder Postversand ist sofort eine amtliche Schadensfeststellung durchzuführen. Die Ware reist auf die Gefahr des Käufers, dieser hat im eigenen Interesse für die richtige Abwicklung bei eventuellen Transportschäden zu sorgen.


9. Garantie

Wir leisten eine Garantiedauer für Büromöbel, die von unserem Vorlieferanten gegeben wird. Die Garantie erstreckt sich auf Material und Konstruktion, sofern der Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verschulden des Käufers entstanden ist. Der Garantieklausel unterliegen Mängel sowie versteckte Mängel, die innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Der Käufer  hat das Recht, Ausbesserung oder Ersatz von fehlenden Teilen zu verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


10. Schadensersatz

Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufobjekte zurückzunehmen, wobei die nachstehenden Entschädigungen beansprucht werden können, es sei denn der Käufer weist nach, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist:
            a)
 ein monatlicher Mietzins von 3% der Kaufsumme
            b)
 eine Abnutzungsgebühr von 25% der Kaufsumme
Weitergehende Rechte wegen unsachgemäßer Behandlung der Kaufobjekte bleiben ausdrücklich vorbehalten.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen ist Dresden. Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird hiermit vereinbart, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis der Gerichtsstand Dresden ist. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihren Wohn- oder Betriebssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland verlegt oder ihr Wohn- oder Betriebssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren beide Parteien als Gerichtsstand Dresden. Das trifft auch auf ausländische Nichtkaufleute zu, wenn diese keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.


Stand: 01.02.2022